Restrukturierung von Unternehmen nach dem StaRUG
Hilfe bei Unternehmenskrisen
Zur Vermeidung einer Insolvenz von Unternehmen bietet sich ein gesetzlich geregelter Restrukturierungsplan an. Das Verfahren ist nicht öffentlich und wird nur auf Antrag des Unternehmens eingeleitet. Hierbei unterstützen wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter.
Der gesetzlich geregelte Strukturierungsplan
Die Vor- und Nachteile
Vorteile
- Die Restrukturierung nach dem StaRUG ist ein nicht öffentliches Verfahren. Damit beugen Sie einem Reputationsverlust vor
- Die Insolvenzantragspflicht ist vorübergehend ausgesetzt
- Sehr gut geeignet bei hohen Finanzverbindlichkeiten
- Die fachkundige Begleitung beim Restrukturierungsplan bietet oft gute Möglichkeiten, eine Insolvenzreife abzuwenden
- Mehrheitliche (nicht vollständige) Zustimmung der Gläubiger genügt für eine Sanierung nach einem Restrukturierungsplan
Nachteile
- Nicht geeignet, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen (Insolvenzreife)
- Wenig geeignet für Sanierungen im Personalbereich (Personalabbau oder Befreiung von Pensionslasten). Gern beraten wir Sie zum Arbeitsrecht in der Insolvenz.
- Keine Möglichkeit, sich einseitig von Verträgen zu lösen (z.B. zur Schließung unrentabler Filialen)
- Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens nach dem StaRUG, die vom Unternehmen selbst zu tragen sind
Restrukturierungscheck
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Machen Sie jetzt den Check, ob ein Schuldenschnitt durch Restrukturierung für Sie in Frage kommt.
Beachten Sie: Die Restrukturierung ist nicht möglich, wenn bereits Insolvenzreife vorliegt.
Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
Was Sie von W & K erwarten dürfen:
- Eine hohe Expertise in kaufmännischen und juristischen Fallgestaltungen
- Einbeziehung von Fachexperten wie Unternehmensberatern
- Einen guten Sachverstand und Erfahrung bei der Strukturierung und Führung von Unternehmen