Die Historie unseres Namens
Mit der neuen Kurzbezeichnung
Die
Die Standorte
Überregional
Sie erreichen uns an 5 Standorten – telefonisch und nach Vereinbarung persönlich.
Gern bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit von Videotelefonie an.
SO FINDEN SIE UNS
Unter den Linden 10
10117 Berlin
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Unser Fokus in der Kanzlei
Expertise für Ihre Zukunft
Unser Fokus in der Kanzlei liegt auf der insolvenznahen Rechtsberatung und Vertretung. Wir sind – nicht ausschließlich, aber oft – im Umfeld von Insolvenzverfahren anwaltlich tätig, sei es im insolvenznahen Arbeitsrecht, der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen oder im Rahmen von Restrukturierungen.
Darüber hinaus haben wir uns auf die Themen Nachtragsliquidation und Forderungseinzug spezialisiert und beraten und vertreten hier auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Die Spezialisierung auf Nachtragsliquidationen und den Forderungseinzug harmoniert mit der langjährigen Praxiserfahrung der Anwälte aus dem Insolvenzbereich. Ein großes Backoffice-Team und eine eigene Steuerabteilung stellen reibungslose Prozessabläufe für die Mandanten von
Unser Fokus in der Insolvenzverwaltung
Unser Fokus liegt auf der Betreuung von Verbraucherinsolvenzen und kleinen bis mittelgroßen Unternehmensinsolvenzen. Unsere Kernkompetenz ist die Abwicklung eingestellter Geschäftsbetriebe, auch im Rahmen gestundeter Regelinsolvenzverfahren. Kompetent, fortschrittlich, innovativ und hochspezialisiert – so sehen wir uns.
Was uns wichtig ist?
Die reibungslose Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten.
Wie uns das gelingt?
Durch modernste IT-Lösungen, optimierte Arbeitsprozesse und bestmögliche personelle Ressourcen.
- VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN
- EINGESTELLTE GESCHÄFTSBETRIEBE
- KLEINE BIS MITTELGROSSE UNTERNEHMENSINSOLVENZEN
- GESTUNDETE REGELINSOLVENZVERFAHREN
Unsere Ziele in der Zusammenarbeit mit den Insolvenzgerichten
Reduzierung der gerichtlichen Bearbeitungszeit
Wir stimmen unser Berichtswesen individuell mit dem Insolvenzgericht bzw. den jeweiligen Rechtspflegern ab.
Verzicht auf Vergütungsvorschussanträge
Wir verzichten vollständig auf Vergütungsvorschussanträge zur Entlastung des Gerichts.
Verzicht auf Auslagen
Wir verzichten vollständig auf die Geltendmachung von Auslagen des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren zur Vermeidung einer Einzelbelegprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.
Vollständige Verfahrenskostendeckung in Stundungsverfahren
Wir fordern alle Schuldner wiederholt zur Zahlung eines freiwilligen Verfahrenskostenbeitrages auf. Dadurch erreichen wir mindestens die anteilige, vielfach sogar die vollständige Verfahrenskostendeckung.
Zusatzeinnahmen durch Steuererstattungen in RSB-Verfahren
Wir machen nach Vereinbarungen mit dem Schuldner Einkommensteuererstattungsansprüche geltend. So ermöglichen wir dem Schuldner eine höhere Verfahrenskostendeckung.
Keine Kontoführungsgebühren
Unsere offenen Treuhandkonten und Insolvenz-Sonderkonten werden bei geringen Guthabenbeträgen bis 5.000 € ohne Kontoführungsgebühren geführt. Die Zahlungen des Schuldners kommen damit in voller Höhe der Verfahrenskostendeckung zu Gute.
Förderung und Unterstützung der Schuldner
Förderung und Unterstützung der Schuldner
- laufende automatisierte Erinnerungen zur pünktlichen Einreichung der notwendigen Einkommensnachweise
- Formulare und Merkblätter
- barrierearme Wege zur Übermittlung von Unterlagen, u. a. über WhatsApp
- sehr gute Erreichbarkeit über diverse Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeit zur Klärung von Rückfragen
Wir fördern das Ansparen gestunderter Verfahrenskosten durch
- laufendes Verfahrenskostencontrolling
- Bekanntgabe der exakten Höhe der notwendigen monatlichen Rate zur vollständigen Verfahrenskostendeckung
- regelmäßige Information der Schuldner über den Zeitpunkt der vollständigen Verfahrenskostendeckung
So wird von Beginn an eine gewissenhafte Erfüllung der dem Schuldner obliegenden Mitwirkungspflichten gefördert – zwecks Reduzierung der für das Gericht arbeitsintensiven Aufhebung von Verfahrenskostenstundungen gemäß
Unsere Fachabteilungen
Neben unserer Abteilung „Verfahrenssachbearbeitung“ in der Insolvenzverwaltung und der anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei verfügt
Digitalisierung
Das Thema Digitalisierung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Unsere eingesetzten Softwareprodukte (Lexolution.DMS, winsolvenz.p4 Digital, winsolvenz.bi und andere) entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik und sind in unserem Fachbereich führend. Damit optimieren wir die digitalen Prozesse – angefangen von der softwareunterstützten und teilautomatisierten Postbearbeitung bis hin zur Kommunikation mit Schuldner:Innen. Eigens dafür wurde eine neue Plattform geschaffen (Inso-UP), die wir als einer der ersten Insolvenzverwalter in Deutschland seit dem Herbst 2023 einsetzen. Dabei handelt es sich um eine einfache webbasierte Anwendung für das gesamte Insolvenzverfahren.
Bereits zuvor waren wir mit der Einführung des Gläubigerinformationssystems 4.0 im Jahr 2019 einer der ersten Insolvenzverwalter in Deutschland, die die seinerzeit neue Technik eingesetzt haben. Mittlerweile gehört dies zum Standard der Branche.
Auch bei der Kommunikation mit den Insolvenzgerichten nehmen wir eine Vorreiterstellung ein und nutzen die sog. elektronische Schriftgutübergabe. Dieses System geht weit über die bisher von Rechtsanwälten genutzte Technik (beA) hinaus und wird bereits von einigen Gerichten in Deutschland eingesetzt. Dadurch reduzieren wir den Papierverbrauch und vermeiden den postalischen Versand, was unserer Nachhaltigkeitsstrategie entspricht.
- LEXOLUTION.DMS
- WINSOLVENZ.P4 DIGITAL
- INSO-UP
- GLÄUBIGERINFORMATIONSSYSTEM 4.0
- ELEKTRONISCHE SCHRIFTGUTÜBERGABE
- WHATS APP (DSGVO-KONFORM)
Immer up to date
GLÄUBIGERINFORMATIONSSYSTEM 4.0
Wir gehören zu den ersten Insolvenzverwaltern in Deutschland, die das Gläubigerinformationssystem 4.0 als Ergänzung von winsolvenz.p4 eingeführt haben. Die Nutzung des Gläubigerinformationssystems wird von uns gefördert und beworben. Auch bei technischen Rückfragen stehen wir den Verfahrensbeteiligten jederzeit gern zur Verfügung, um Barrieren zur Nutzung abzubauen.
- Durch die aktive Nutzung des Gläubigersystems sind die Verfahrensbeteiligten stets aktuell informiert, wodurch auch Sachstandsanfragen an das Gericht reduziert werden.
- Der Arbeitsaufwand für die Gläubiger wird durch eine vollständig digitale Forderungsanmeldung, soweit vom jeweiligen Gericht erlaubt, erheblich reduziert. Forderungsanmeldungen auf dem klassischen Weg sind daneben weiter möglich.
Wir setzen WhatsApp als bekannten Messenger-Dienst ein. Unser Service ist bei den Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Insolvenzschuldnern, äußerst beliebt. So reduzieren wir die Hürden, Unterlagen und Informationen einzureichen, erheblich. Der Einsatz von WhatsApp als firmeninterne API-Lösung berücksichtigt hierbei selbstverständlich alle Vorgaben des Datenschutzes.
- Unterlagen, insbesondere Einkommensnachweise, können einfach als Foto übermittelt werden.
- Terminerinnerungen per WhatsApp, beispielsweise zur Abgabe von Einkommensnachweisen, unterstützen den pünktlichen Informationseingang.
- Automatisierte Benachrichtigungen per WhatsApp, wie etwa zur Zahlung des Verfahrenskostenbeitrages, bieten dem Schuldner einen zusätzlichen Service.
- Rückfragen können schnell und unkompliziert im Chat geklärt werden.
Kontakt
Für Ihre Fragen können Sie auch das Kontaktformular benutzen. Ihre Anfrage wir uns per E-Mail zugestellt und in aller Regel noch am gleichen Werktag (Mo.-Fr.) beantwortet.