Die Historie unseres Namens

W & K steht kurz und knapp für die ehemalige Firmierung Wehlage & Kollegen, die aus der im Jahr 2006 gegründeten Wehlage Insolvenzverwaltung hervorging.

Mit der neuen Kurzbezeichnung W & K bringen wir unseren Fokus auf das Wesentliche zum Ausdruck: Insolvenzverwaltung und Rechtsberatung im insolvenznahen Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Mit zwei Gesellschaften erhalten Sie unsere Dienstleistungen als Rechtsanwälte und als Insolvenzverwalter aus einer Hand:

<nobr>W & K</nobr> Rechtsanwälte

W & K Rechtsanwälte – Dr. Schreier & Partner mbB steht für anwaltliche Rechtsberatung. Seit dem Jahr 2010 auf dem Markt; als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht und für Arbeitsrecht erfahren und fokussiert. Die Kanzlei wurde durch die Partner Leonhard Wehlage und Dr. Michael Schreier unter dem Namen Dr. Schreier & Partner gegründet; sie trägt seit dem Jahr 2023 den Zusatz „W & K Rechtsanwälte“. Zahlreiche Auszeichnungen (Best Lawyers, Handelsblatt „Deutschlands Beste Anwälte“ u.a.) zeichnen die Kanzlei und ihre Anwälte aus.

<nobr>W & K</nobr> Insolvenzverwalter

Die W & K Insolvenzverwalter – Wehlage & Kollegen GmbH steht als Dienstleistungsgesellschaft für die praxisnahe Insolvenzverwaltung. Mit aktuell rund 1.000 in der Bearbeitung befindlichen Verfahren (Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen sowie Restschuldbefreiungsverfahren) ist W & K auf das Insolvenzgeschäft hoch spezialisiert. Juristisches und kaufmännisches Fachwissen der Insolvenzverwalter, ein erfahrenes Team in der Verfahrenssachbearbeitung sowie ausgereifte digitale Prozesse zeichnen W & K Insolvenzverwalter aus.

Die Standorte

Überregional

Sie erreichen uns an 5 Standorten – telefonisch und nach Vereinbarung persönlich.

Gern bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit von Videotelefonie an.

Standorte

SO FINDEN SIE UNS

Standort Berlin
BERLIN (PLZ Bereich 1)

Unter den Linden 10
10117 Berlin

RECHTSANWÄLTE

Tel. 030 403671980
Fax 030 403671981
kanzlei@wk-legal.de

INSOLVENZVERWALTER

Tel. 030 220137730
Fax 030 220137731
kontakt@wk-legal.de

Standort Hamburg
HAMBURG (PLZ Bereich 2)

Kaiser-Wilhelm-Straße 115
20355 Hamburg

RECHTSANWÄLTE

Tel. 040 60940737
Fax 040 60940738
kanzlei@wk-legal.de

INSOLVENZVERWALTER

Tel. 040 328905500
Fax 040 328905501
kontakt@wk-legal.de

Standort Magdeburg
MAGDEBURG (PLZ Bereich 3)

Hegelstraße 39
39104 Magdeburg

INSOLVENZVERWALTER

Tel. 0391 55688880
Fax 0391 55688881
kontakt@wk-legal.de

Standort Lingen
LINGEN (PLZ Bereich 4)

Hügelweg 11
49809 Lingen

RECHTSANWÄLTE

Tel. 0591 32208300
Fax 0591 32208301
kanzlei@wk-legal.de

INSOLVENZVERWALTER

Tel. 0591 90010000
Fax 0591 90010001
kontakt@wk-legal.de

Standort Köln
KÖLN (PLZ Bereich 5)

Tunisstraße 19
50667 Köln

RECHTSANWÄLTE

Tel. 0221 16533340
Fax 0221 16533341
kanzlei@wk-legal.de

INSOLVENZVERWALTER

Tel. 0221 99989050
Fax 0221 99989051
kontakt@wk-legal.de

Standorte

Unser Fokus in der Kanzlei

Expertise für Ihre Zukunft

Unser Fokus in der Kanzlei liegt auf der insolvenznahen Rechtsberatung und Vertretung. Wir sind – nicht ausschließlich, aber oft – im Umfeld von Insolvenzverfahren anwaltlich tätig, sei es im insolvenznahen Arbeitsrecht, der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen oder im Rahmen von Restrukturierungen.

Darüber hinaus haben wir uns auf die Themen Nachtragsliquidation und Forderungseinzug spezialisiert und beraten und vertreten hier auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Die Spezialisierung auf Nachtragsliquidationen und den Forderungseinzug harmoniert mit der langjährigen Praxiserfahrung der Anwälte aus dem Insolvenzbereich. Ein großes Backoffice-Team und eine eigene Steuerabteilung stellen reibungslose Prozessabläufe für die Mandanten von W & K sicher.

Unser Fokus in der Insolvenz­verwaltung

Unser Fokus liegt auf der Betreuung von Verbraucherinsolvenzen und kleinen bis mittelgroßen Unternehmensinsolvenzen. Unsere Kernkompetenz ist die Abwicklung eingestellter Geschäftsbetriebe, auch im Rahmen gestundeter Regelinsolvenzverfahren. Kompetent, fortschrittlich, innovativ und hochspezialisiert – so sehen wir uns.

Was uns wichtig ist?

Die reibungslose Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten.

Wie uns das gelingt?

Durch modernste IT-Lösungen, optimierte Arbeitsprozesse und bestmögliche personelle Ressourcen.

  • VERBRAUCHER­INSOLVENZVERFAHREN
  • EINGESTELLTE GESCHÄFTSBETRIEBE
  • KLEINE BIS MITTELGROSSE UNTERNEHMENSINSOLVENZEN
  • GESTUNDETE REGELINSOLVENZVERFAHREN

Unsere Ziele in der Zusammenarbeit mit den Insolvenz­gerichten

Möglichst geringer Arbeitsaufwand für die Insolvenzgerichte

Reduzierung der gerichtlichen Bearbeitungszeit

Wir stimmen unser Berichtswesen individuell mit dem Insolvenzgericht bzw. den jeweiligen Rechtspflegern ab.

Verzicht auf Vergütungsvorschussanträge

Wir verzichten vollständig auf Vergütungsvorschussanträge zur Entlastung des Gerichts.

Verzicht auf Auslagen

Wir verzichten vollständig auf die Geltendmachung von Auslagen des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren zur Vermeidung einer Einzelbelegprüfung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

Möglichst geringer Beteiligung der Staatskasse an den Verfahrenskosten

Vollständige Verfahrenskostendeckung in Stundungsverfahren

Wir fordern alle Schuldner wiederholt zur Zahlung eines freiwilligen Verfahrenskostenbeitrages auf. Dadurch erreichen wir mindestens die anteilige, vielfach sogar die vollständige Verfahrenskostendeckung.

Zusatzeinnahmen durch Steuererstattungen in RSB-Verfahren

Wir machen nach Vereinbarungen mit dem Schuldner Einkommensteuererstattungsansprüche geltend. So ermöglichen wir dem Schuldner eine höhere Verfahrenskostendeckung.

Keine Kontoführungsgebühren

Unsere offenen Treuhandkonten und Insolvenz-Sonderkonten werden bei geringen Guthabenbeträgen bis 5.000 € ohne Kontoführungsgebühren geführt. Die Zahlungen des Schuldners kommen damit in voller Höhe der Verfahrenskostendeckung zu Gute.

Förderung und Unterstützung der Schuldner

Förderung und Unterstützung der Schuldner

  • laufende automatisierte Erinnerungen zur pünktlichen Einreichung der notwendigen Einkommensnachweise
  • Formulare und Merkblätter
  • barrierearme Wege zur Übermittlung von Unterlagen, u. a. über WhatsApp
  • sehr gute Erreichbarkeit über diverse Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeit zur Klärung von Rückfragen

Wir fördern das Ansparen gestunderter Verfahrenskosten durch

  • laufendes Verfahrenskostencontrolling
  • Bekanntgabe der exakten Höhe der notwendigen monatlichen Rate zur vollständigen Verfahrenskostendeckung
  • regelmäßige Information der Schuldner über den Zeitpunkt der vollständigen Verfahrenskostendeckung

So wird von Beginn an eine gewissenhafte Erfüllung der dem Schuldner obliegenden Mitwirkungspflichten gefördert – zwecks Reduzierung der für das Gericht arbeitsintensiven Aufhebung von Verfahrenskostenstundungen gemäß § 4c InsO.

Unsere Fachabteilungen

Neben unserer Abteilung „Verfahrenssachbearbeitung“ in der Insolvenzverwaltung und der anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei verfügt W & K über folgende hoch spezialisierte Fachabteilungen:

STEUERANGELEGENHEITEN
In unserer Steuerabteilung sind wir auf die Ermittlung von Einkommenssteuer­erstattungs­ansprüchen spezialisiert. So können wir in einer Vielzahl der vermeintlich masselosen Verfahren durch die Abgabe von Steuererklärungen regelmäßig „versteckte“ Steuererstattungsansprüche zur Masse generieren – insbesondere durch die nachträgliche Ermittlung von Verlusten aus früherer Selbstständigkeit.
FORDERUNGSANMELDUNG VON GLÄUBIGERN
Fehlende Unterlagen und Informationen vom Gläubiger werden vor dem Prüfungstermin abgefordert und können über das Gläubigerinformationssystem hochgeladen werden. Forderungsprüfungen werden so vielfach bis zum Prüfungstermin vollständig abgeschlossen. Dadurch entfallen nachträgliche Prüfungstermine sowie Änderungen der Tabelle.
EINZIEHUNG VON FORDERUNGEN ZUR INSOLVENZMASSE
Wir sind auf die Einziehung von Forderungen zur Insolvenzmasse, insbesondere im Rahmen von Insolvenzanfechtungen, spezialisiert. Mit einer Expertise aus hunderten erfolgreich geführten Anfechtungsverfahren schaffen wir den gesetzgeberisch gewollten Ausgleich der Gläubigerinteressen.

Digitalisierung

Das Thema Digitalisierung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Unsere eingesetzten Softwareprodukte (Lexolution.DMS, winsolvenz.p4 Digital, winsolvenz.bi und andere) entsprechen stets dem neuesten Stand der Technik und sind in unserem Fachbereich führend. Damit optimieren wir die digitalen Prozesse – angefangen von der softwareunterstützten und teilautomatisierten Postbearbeitung bis hin zur Kommunikation mit Schuldner:Innen. Eigens dafür wurde eine neue Plattform geschaffen (Inso-UP), die wir als einer der ersten Insolvenzverwalter in Deutschland seit dem Herbst 2023 einsetzen. Dabei handelt es sich um eine einfache webbasierte Anwendung für das gesamte Insolvenzverfahren.

Bereits zuvor waren wir mit der Einführung des Gläubigerinformationssystems 4.0 im Jahr 2019 einer der ersten Insolvenzverwalter in Deutschland, die die seinerzeit neue Technik eingesetzt haben. Mittlerweile gehört dies zum Standard der Branche.

Auch bei der Kommunikation mit den Insolvenzgerichten nehmen wir eine Vorreiterstellung ein und nutzen die sog. elektronische Schriftgutübergabe. Dieses System geht weit über die bisher von Rechtsanwälten genutzte Technik (beA) hinaus und wird bereits von einigen Gerichten in Deutschland eingesetzt. Dadurch reduzieren wir den Papierverbrauch und vermeiden den postalischen Versand, was unserer Nachhaltigkeitsstrategie entspricht.

  • LEXOLUTION.DMS
  • WINSOLVENZ.P4 DIGITAL
  • INSO-UP
  • GLÄUBIGERINFORMATIONSSYSTEM 4.0
  • ELEKTRONISCHE SCHRIFTGUTÜBERGABE
  • WHATS APP (DSGVO-KONFORM)

Immer up to date

GLÄUBIGER­INFORMATIONS­SYSTEM 4.0

Wir gehören zu den ersten Insolvenzverwaltern in Deutschland, die das Gläubigerinformationssystem 4.0 als Ergänzung von winsolvenz.p4 eingeführt haben. Die Nutzung des Gläubigerinformationssystems wird von uns gefördert und beworben. Auch bei technischen Rückfragen stehen wir den Verfahrensbeteiligten jederzeit gern zur Verfügung, um Barrieren zur Nutzung abzubauen.

  • Durch die aktive Nutzung des Gläubigersystems sind die Verfahrensbeteiligten stets aktuell informiert, wodurch auch Sachstandsanfragen an das Gericht reduziert werden.
  • Der Arbeitsaufwand für die Gläubiger wird durch eine vollständig digitale Forderungsanmeldung, soweit vom jeweiligen Gericht erlaubt, erheblich reduziert. Forderungsanmeldungen auf dem klassischen Weg sind daneben weiter möglich.

WHATSAPP

Wir setzen WhatsApp als bekannten Messenger-Dienst ein. Unser Service ist bei den Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Insolvenzschuldnern, äußerst beliebt. So reduzieren wir die Hürden, Unterlagen und Informationen einzureichen, erheblich. Der Einsatz von WhatsApp als firmeninterne API-Lösung berücksichtigt hierbei selbstverständlich alle Vorgaben des Datenschutzes.

  • Unterlagen, insbesondere Einkommensnachweise, können einfach als Foto übermittelt werden.
  • Terminerinnerungen per WhatsApp, beispielsweise zur Abgabe von Einkommensnachweisen, unterstützen den pünktlichen Informationseingang.
  • Automatisierte Benachrichtigungen per WhatsApp, wie etwa zur Zahlung des Verfahrenskostenbeitrages, bieten dem Schuldner einen zusätzlichen Service.
  • Rückfragen können schnell und unkompliziert im Chat geklärt werden.

Kontakt

Für Ihre Fragen können Sie auch das Kontaktformular benutzen. Ihre Anfrage wir uns per E-Mail zugestellt und in aller Regel noch am gleichen Werktag (Mo.-Fr.) beantwortet.

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Wir verarbeiten und speichern Ihre übermittelten Daten gemäß unseren Datenschutzhinweisen. Ihre Anfrage wird uns per unverschlüsselter E-Mail zugestellt.